Wird ein Antrag angenommen, wird dieser, wenn möglich sofort umgesetzt, oder an den Kreisrat bzw. an die betreffende Behörde weitergeleitet.
Somit ist der Jugendkreistag soweit wie der Landkreis reicht oder andere Behörden es genehmigen zuständig und aktiv.
Alternativ könnt ihr das auch auf der Seite des Landratsamtes nachlesen.